Änderung Rattenbekämpfung

Veröffentlichungsdatum02.12.2025Lesedauer< 1 Minute

Aufgrund einer Gesetzänderung (Rodentizidsachkunde-Verordnung vom BMLUK) dürfen ab 2026 Köder zur Rattenbekämpfung nur mehr an berufsmäßige Verwender mit Sachkundenachweis abgegeben werden.

Das bedeutet, dass ab 1. Jänner 2026 im Gemeindeamt keine Ausgabe von Rattengift mehr erfolgen darf.

Die im Gemeindeamt noch vorhandenen Restbestände können, solange der Vorrat reicht, bis zum Jahresende erworben werden.

Weitere Informationen zu den neuen rechtlichen Bedingungen finden Sie auf www.biozide.at