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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig ist das Standesamt Allentsteig

Zuständig

Marktgemeinde Göpfritz an der Wild

Hauptstrasse 72
3800 Göpfritz an der Wild
Tel: 02825/8310
Web: http://www.goepfritz-wild.gv.at
E-Mail: gemeinde@goepfritz-wild.gv.at
Öffnungszeiten:
MO, 07.00-12.00 Uhr 13.00-18.30 Uhr
DI-FR, 07.00-12.00 Uhr 13.00-15.30 Uhr
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