Beschwerde

Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss. Beschwerden sind zulässig, sofern der betroffenen Partei bzw. Person bestimmte Rechte verweigert bzw. Pflichten auferlegt werden. Beschwerden sind auch in Verwaltungsverfahren gegen Bescheide zulässig.

Was kann gegen Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts unternommen werden?

Um den Entschluss eines Verwaltungsgerichts anzufechten, kann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Marktgemeinde Göpfritz an der Wild

Hauptstrasse 72
3800 Göpfritz an der Wild
Tel: 02825/8310
Web: http://www.goepfritz-wild.gv.at
E-Mail: gemeinde@goepfritz-wild.gv.at
Öffnungszeiten:
MO, 07.00-12.00 Uhr 13.00-18.30 Uhr
DI-FR, 07.00-12.00 Uhr 13.00-15.30 Uhr
Impressum
Sitemap
Barrierefreiheit
Datenschutz